Ob Einzelhandelsbetrieb oder Handwerker, alle diese Unternehmen haben eine Gemeinsamkeit: Und das sind ihre unternehmerischen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt. Diese Verpflichtung kann von der Abgabe der jährlichen Steuererklärungen, bis hin zur Abgabe der Erklärungen zur Umsatzsteuer rechnen. Hier kommt es gerade bei der Dienstleisterbranche immer darauf an, wie das Unternehmen veranlagt ist und was für Steuerpflichten damit verbunden sind. Möchte man es sich einfach machen, so wendet man sich an einen Steuerberater in Wien für die Dienstleisterbranche, wie ein solcher weiterhelfen kann, kann man nachfolgend erfahren.
Das Steuerrecht ist komplex
Die steuerliche Veranlagung von einem Unternehmer in der Dienstleisterbranche kann sehr verschieden sein. Das fängt schon damit an, um was für eine Rechtsform es sich handelt und um was für eine Tätigkeit es geht. Ein Unternehmer der freiberuflich tätig ist, ist beispielsweise nicht zur Gewerbesteuer veranlagt. Ganz anders sieht es aus, wenn der Freiberufler in der Rechtsform einer UG oder einer GmbH arbeitet. Hier handelt es sich nämlich um eine Kapitalgesellschaft und diese unterliegt automatisch der Gewerbebesteuerung. Oder man denke an die Unterschiede wenn es um die Veranlagung geht. Hier gibt es die Möglichkeit der Kleinunternehmertätigkeit die auf 22.000 Euro Umsatz aktuell im Jahr beschränkt ist oder man nimmt die Regelbesteuerung in Anspruch. Die Kleinunternehmertätigkeit hat den großen Vorteil, man muss keine Umsatzsteuer ausweisen und ist damit von verschiedenen Pflichten, wie der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit. Ganz anders sieht es aus, wenn die Regelbesteuerung greift. Dann braucht man eine Umsatzsteuernummer und muss die Umsatzsteuer auch ausweisen. Gerade durch die Unterschiede die es gibt, zeigt sich ein Bedarf von einem Steuerberater in der Dienstleisterbranche schon in der Gründungsphase. Ein Steuerberater kann hier nämlich aufklären und beraten, was für Möglichkeiten es bei der Besteuerung gibt und was für Vor- und Nachteile damit verbunden sind.
So kann ein Steuerberater noch weiterhelfen
Ein Steuerberater in der Dienstleisterbranche kann aber nicht nur beraten zur richtigen steuerrechtlichen Veranlagung, sondern kann auch im Alltag unterstützen. Dazu gehört die Anfertigung der jährlichen Steuererklärung. Neben der jährlichen Steuererklärung, die je nach Unternehmen aus verschiedenen Steuererklärungen bestehen kann, kann der Steuerberater auch bei der Umsatzsteuer weiterhelfen. Neben der jährlichen Erklärung, gehören dazu auch die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen. In welchen zeitlichen Abständen, ob monatlich, viertel- oder halbjährlich diese abgegeben werden müssen, ist beispielsweise von der Höhe vom Umsatz abhängig. Ein Steuerberater kann hier mit der termingerechten Erstellung der Erklärungen und deren Abgabe weiterhelfen. Das kann einen entlasten, minimiert das Risiko von eventuell teuren Fehlern in Steuererklärungen und vermeidet Säumniszuschläge, da die Steuererklärungen immer rechtzeitig dem Finanzamt vorliegen. Ein Steuerberater kann aber generell auch weiterhelfen, wenn es um Fragen der Absetzbarkeit von Anschaffungen beispielsweise geht. Letztlich kann ein Steuerberater einem Unternehmen in der Dienstleisterbranche in vielfältiger Hinsicht weiterhelfen. Aus diesem Grund sollte man als Unternehmen auch nicht auf die Dienste von einem Steuerberater verzichten. Im Übrigen, die Dienste von einem Steuerberater sind natürlich nicht kostenfrei, doch die Kosten sollten einen nicht davon abhalten, einen Steuerberater zu beauftragten. So kann man nämlich als Unternehmer die anfallenden Kosten für einen Steuerberater, im Rahmen der Steuererklärung bei den Betriebsausgaben in Abzug bringen. Was natürlich ein großer Vorteil für ein Unternehmen ist.